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E-Motoren grundsätzlich erlaubt

Erleichterung für Angler in MV:

Demnächst dürfen Angler bei der Angelei in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich Elektromotoren verwenden. Abseits von Bundeswasserstraßen bedurfte es hierfür bisher einer speziellen Erlaubnis. Mit der neuen Änderung im Landeswassergesetz wird diese Sondergenehmigung entbehrlich. Darauf hatte sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in seiner Aprilsitzung einstimmig verständigt. Der DKAC M-V, der lange für die Freigabe von Elektromotoren gestritten hat, begrüßt die neue Regelung und erklärt hierzu: „Die neue Regelung schafft einen sinnvollen und gelungenen Ausgleich zwischen einer erleichterten Ausübung des Angelsports und Naturschutzinteressen“. Sensible Bereiche in denen nicht geangelt werden dürfe, wo die Bootsbenutzung grundsätzlich untersagt oder wo aus anderen Gründen eine Nutzung von E-Motoren sinnvollerweise nicht zulässig sei, blieben von der Freigabe ausgenommen. Angler hätten mit ihrem Fischereischein einen Sachkundenachweis auch in Fragen des Naturschutzes. Dieser fungiere nun auch als eine Art „kleiner Bootsführerschein“.